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LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
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- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Diese Systementscheidung sei auch verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen verbindlich festgestellt habe (Hinweis auf Urteil vom 28. April 1999, 1 BvL 32/95, 1 BvR 2/05/95 in SozR 3-8970 § 10 Nr. 3).Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BverfGE 100, 1 [40 f.]).
Das Grundgesetz ist dort auch nicht rückwirkend in Kraft getreten (BVerfGE 100, 1 [33]).
Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46];… daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).
- BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98
Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze (West) auf die überführten Leistungen ist durch die verfassungsrechtlich zulässige Eingliederung der Renten- und Versorgungsanwartschaften der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung des vereinigten Deutschlands vorgeprägt (so genannte "Systementscheidung"), sie kann nicht entfallen, ohne dass das System der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt gesprengt würde (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 -, Abs. 11 und 13; BverfGE 100, 1 [40 f.]). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]).
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]). - BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1). - BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95
Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Es ist weder vom Kläger vorgetragen worden noch für das Gericht ersichtlich, dass die Beklagte diese gesetzlichen Vorgaben bei der Festsetzung des monatlichen Wertes des Rechts auf Altersrente außer acht gelassen hätte; insbesondere hat sie auch die sie gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 AAÜG bindenden Feststellungen des Zusatzversorgungsträgers (vgl. zur Aufgabenverteilung zwischen diesem und dem Rentenversicherungsträger z. B. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) zutreffend berücksichtigt. - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Denn der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn eine Personengruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten ohne sachlichen Grund anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (s. etwa BVerfGE 55, 72 [88]; 82, 60 [86]; 94, 241 [260]). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Dem Gesetzgeber ist es zur Regelung bestimmter Sachverhalte nicht verwehrt, Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 [43]). - BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00
Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum eingeräumt (s. BVerfGE 100, 59 [94 f.]; BVerfG SozR 3-2600 § 256a Nr. 9). - BSG, 06.05.1999 - B 8 KN 10/98 R
Bergmannsvollrentenanspruch - Geburt nach dem 1. 12. 1946 - Übergangsrecht - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 8 R 691/07
Es bleibt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er es ablehnt, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben, ihre Altersversorgung an geänderte Bedingungen anzupassen als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge (so ausdrücklich BVerfGE 100, 1 [46]; daran anschließend BSG SozR 3-8120 Kap VIII H Nr. 111 Nr. 9 Nr. 14, BSG SozR 3-8575 Art. 2 § 44 Nr. 1 und BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II